Inkasso
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzug von Forderungen, insbesondere von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso). Das Inkassogeschäft von Kreditinstituten zählt als Teil des Girogeschäfts zu den Bankgeschäften i.S. des KWG. Rechtsgrundlage sind die BGB-Vorschriften über den Geschäftsbesorgungsvertrag (Inkassovertrag), die AGB (Nr. 9 Banken, Nr. 9 Sparkassen) sowie die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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