Einzugsverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilbereich des Zahlungsverkehrs, bei dem die Banken im Auftrag ihrer Kunden den Einzug fälliger Forderungen übernehmen; dazu gehört der Lastschrifteinzug (Lastschriftinkasso), der Scheckeinzug (Scheckinkasso) und der Wechseleinzug (Wechselinkasso). I.w.S. zählen zum Einzugsverkehr sämtliche Inkassogeschäfte, wie z.B. der Einzug von Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten.
Vgl. auch Inkasso.
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eingehend
Einzugsverkehr
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