Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
international (weitgehend) anerkanntes, von der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris aufgestelltes Regelwerk zur einheitlichen Abwicklung von Inkasso-Aufträgen. Die letzte Revision 1995 (ICC-Broschüre 522) ist Anfang 1996 in Kraft getreten. Die rechtliche Einordnung der ERI (Handelsbräuche oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist umstritten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI)
ausgehend
eingehend
Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI)
ausgehend