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Revision von Inkasso vom 02.11.2018 - 14:49

Inkasso

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    Einzug von Forderungen, insbesondere von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso). Das Inkassogeschäft von Kreditinstituten zählt als Teil des Girogeschäfts zu den Bankgeschäften i.S. des KWG. Rechtsgrundlage sind die BGB-Vorschriften über den Geschäftsbesorgungsvertrag (Inkassovertrag), die AGB (Nr. 9 Banken, Nr. 9 Sparkassen) sowie die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI).

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