Inkassovertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsbesorgungsvertrag, der den Einzug von Forderungen (Inkasso), insbesondere von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso) zum Gegenstand hat. Mit dem Inkassovertrag ermächtigt der Kunde das Kreditinstitut, die Forderungen bzw. das Recht im eigenen Namen geltend zu machen (Einziehungsermächtigung).
Mindmap "Inkassovertrag"
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Clearingsystem
CpD-Konto
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Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckabkommen
Scheckinkasso
TIPANET
Treuhandkonto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
virtuelles Geld
Überbringerscheck
Überweisungsabkommen
eingehend
Inkassovertrag
ausgehend