Inkassovertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsbesorgungsvertrag, der den Einzug von Forderungen (Inkasso), insbesondere von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso) zum Gegenstand hat. Mit dem Inkassovertrag ermächtigt der Kunde das Kreditinstitut, die Forderungen bzw. das Recht im eigenen Namen geltend zu machen (Einziehungsermächtigung).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Inkassovertrag
ausgehend