Liquiditätspolitik von Zentralbanken
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1. Begriff: geldpolitische Maßnahmen, bei denen die Zentralbank im Gegensatz zur Zinspolitik (Zinspolitik von Zentralbanken) unmittelbar Einfluss auf die Liquidität des Finanzsektors (Bankenliquidität) nimmt.
2. Unterscheidung: Die Deutsche Bundesbank unterschied zwischen Liquiditäts- und Zinspolitik in Hinblick auf den primären Anknüpfungspunkt der eingesetzten Instrumente. Die Unterscheidung wäre auch im Hinblick auf die Wirkung denkbar, jedoch beeinflussen liquiditätspolitische Instrumente die Zinssätze, zinspolitische Instrumente die Bankenliquidität.
3. Im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) hat die Mindestreservepolitik (Mindestreservepolitik des ESZB) primär liquiditätspolitischen Charakter, ebenso die Offenmarktpolitik des ESZB über die Festlegung des Volumens der Offenmarktoperationen. Offenmarktgeschäfte können gleichzeitig jedoch als Instrument der Zinspolitik angesehen werden, wenn das ESZB Einfluss auf den Zinssatz nimmt, zu dem diese Geschäfte abgeschlossen werden (wenn das Offenmarktgeschäft als Mengentender abgewickelt wird). Bei Zinstendergeschäften kann das ESZB durch die Vorgabe eines Mindestbietungssatzes Zinspolitik betreiben.
4. Zu den früheren liquiditätspolitischen Instrumenten der Deutschen Bundesbank zählten v.a. Mindestreserven, quantitative und qualitative Begrenzungen von Diskont- und Lombardkrediten (Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank) sowie - über die Volumensfestsetzung - Wertpapierpensionsgeschäfte.