Back-to-Back-Trading
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
eine Art des Wertpapierhandels, bei der dem Kauf von z.B. festverzinslichen (Wert-)Papieren der Weiterverkauf sofort folgt. Die Erfüllungsfrist spielt beim Back-to-Back-Trading eine große Rolle. Wird beispielsweise ein Wertpapier mit internationaler Valuta erworben und sofort an einer deutschen Wertpapierbörse mit zweitägiger Valuta weiterverkauft, so kann der Wertpapierhändler den Weiterverkauf nicht rechtzeitig beliefern und erhält deshalb vom Käufer nicht den Kaufbetrag überwiesen. Um dieses Problem zu lösen, kann sich der Händler bis zur Belieferung des Anschaffungsgeschäftes den Titel über ein Wertpapierdarlehen oder Wertpapierpensionsgeschäft leihen, mit diesem Papier seine Lieferverpflichtung aus seinem Weiterverkaufsvertrag erfüllen und den erhaltenen Gegenwert zinsbringend bis zu seiner Belieferung anlegen, da die Überweisung des Kaufbetrages somit erfolgt. Sobald er das Papier von dem Back-to-Back-Trading-Verkäufer erhält, kann er seine offene Verpflichtung aus dem Wertpapierdarlehen erfüllen bzw. das Wertpapierpensionsgeschäft glattstellen. Der Gewinn ergibt sich aus dem Zins der zwischenzeitlichen Anlage abzüglich der Leihprämie beim Wertpapierdarlehen bzw. des REPO-Satzes (REPO-Rate; REPO-Geschäft) bei Wertpapierpensionsgeschäften.