Leihprämie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die vom Entleiher zu zahlende Leihprämie wird bei Abschluss des Wertpapierdarlehens mit dem Verleiher vereinbart. Diese Prämie ist ab dem Liefertag für die gesamte Dauer des Leihgeschäfts zu zahlen. Einige Banken berechnen eine sog. Abwicklungspauschale (Minimumentgelt), wenn die Leihprämie einen bestimmten Betrag unterschreitet.
Vgl. auch Poolprämie.
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Avalkredit Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Deckungsregister Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Sicherungsschein Wholesale Banking
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