Terminkontrakt
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Termingeschäft bzw. Vertrag über ein Termingeschäft, wobei zwischen standardisierten Terminkontrakten (Future) und nicht standardisierten Terminkontrakten (Forward) zu unterscheiden ist. Meist sind mit dem Begriff Kontrakt bzw. Terminkontrakt aber die standardisierten Futures an den Terminbörsen gemeint. Bei jedem Termingeschäft müssen verbindliche Abmachungen über das zugrunde liegende Objekt, die Kontraktgröße, das Lieferdatum, den Erfüllungsort und den Preis vorliegen. Bei den standardisierten Terminkontrakten enthalten die Kontraktspezifikationen standardisierte Angaben über die Laufzeit, Menge und Qualität des Basiswertes, bei Optionskontrakten zusätzlich über die Angabe des Basispreises.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktienindex-Future Bull Spread Cap Capped Call Carry Euro-Bund-Future Euro-Dollar-Future Forward Forward Rate Forward Rate Agreement (FRA) Future, Preisbildung Geldmarkt-Future Hedging mit Zinsfutures Outright Termingeschäft Terminkontrakt Zinsfuture Zinsoption Zinssicherungsinstrument asymmetrisches Risikoinstrument
eingehend
Terminkontrakt
ausgehend
eingehend
Terminkontrakt
ausgehend