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Arbitrage auf Futures- und Optionsmärkten

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Futures-Arbitrage; 1. Ziel von Arbitragegeschäften (Arbitrage) auf Märkten für Futures oder Optionen ist die gewinnbringende Nutzung von Kursunterschieden zwischen Kassamarkt und Terminmarkt oder zwischen zwei Terminkontrakten durch den Aufbau gegenläufiger Positionen.

    2. Charakterisierung: Zu einer Arbitrage zwischen Kassa- und Terminmarkt kommt es, wenn ein Future über oder unter seinem theoretischen Wert notiert, der sich aus dem aktuellen Marktwert des Kassawerts plus Finanzierungskosten minus Erträgen (Dividende, Zinsen) bis zum Fälligkeitstermin errechnet. Ist der Future überbewertet, also zu teuer, wird der Arbitrageur den Kontrakt verkaufen und gleichzeitig den Titel am Kassamarkt erwerben. Seine Lieferverpflichtungen aus der Short-Futures-Position (Short Position) erfüllt der Arbitrageur zum Fälligkeitstermin mit dem erworbenen Kassatitel. Ein Arbitragegewinn ist garantiert, wenn der Kassa-Kaufpreis plus Finanzierungskosten und Stückzinsen niedriger ist als sein durch die Eröffnung der Futures-Position festgelegter Wiederverkaufspreis plus Stückzinsen. Liegt eine Unterbewertung des Future vor, kommt es zu einer Umkehrung der vorangegangenen Transaktionen, d.h. der Arbitrageur nimmt eine Leerverkaufsposition am Kassamarkt ein und erwirbt den Future. Zur Erzielung eines Arbitragegewinnes muss der Leerverkaufspreis plus Zinseinnahme aus der Anlage des Verkaufserlöses am Geldmarkt über dem durch die Long-Futures-Position festgeschriebenen Kaufpreis liegen.

    Der Futures-Arbitrage werden auch Spread Trades zugerechnet, bei denen Marktteilnehmer davon ausgehen, dass die Preise zweier Kontrakte nicht im richtigen Verhältnis zueinander stehen und sich der Spread zwischen beiden in nächster Zukunft erweitern oder verengen wird. Spread Trades können auf zwei unterschiedlichen, aber korrelierenden Futures, auf zwei Liefermonaten ein und desselben Futures oder auf zwei identischen Kontrakten basieren, die jedoch an verschiedenen Börsen gehandelt werden.

    3. Der Arbitragegrundsatz, Preisanomalien zwischen Märkten durch gegenläufige Positionen, d.h. durch den Kauf des billigen und Verkauf des teuren Kontraktes, zu nutzen, wird auch an den Optionsmärkten praktiziert (Option). Ein Marktteilnehmer, der einen Call oder Put für unterbewertet hält, wird diesen in der Hoffnung kaufen, dass er ihn nach einer Preiskorrektur mit einem entsprechenden Wertzuwachs wieder verkaufen kann. Erscheint ihm die Option zu teuer, wird er sie verkaufen, um sie später auf einem niedrigeren Preisniveau zurückzukaufen. Ob eine Option über- oder unterbewertet ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen der aktuellen Bewertung am Markt und ihrem theoretischen Wert (aus Optionsgeschäften, Optionen). Arbitrage zwischen Puts and Calls gleichen Typs beruhen auf der Put Call Parity. Störungen des korrekten Gleichgewichtes zwischen Kassa- und Optionsmärkten lassen sich durch einen Vergleich von Kassapositionen mit sog. synthetischen Positionen feststellen und nutzen. So ergeben der Kauf eines Call und der Verkauf eines Put mit identischen Ausstattungsmerkmalen eine Position, die in ihrem Gewinn- und Verlustprofil dem Kauf des entsprechenden Basiswertes am Kassamarkt entspricht. Die Arbitrage auf der Basis gegenläufiger Positionen setzt ein, sobald die Preise des echten und des synthetischen Basiswertes voneinander abweichen.

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    Mindmap "Arbitrage auf Futures- und Optionsmärkten"

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