Internationaler Währungsfonds, Aufgaben und Organisation
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff und Ziele: Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine internationale Organisation mit dem Ziel der Förderung stabiler Wechselkurse und geordneter Wechselkursregelungen unter seinen über 180 Mitgliedern. Der Fonds bemüht sich gemäß seinen Statuten (Articles of Agreement) u.a. um ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels und stellt seinen Mitgliedern bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten vorübergehend Kredite ("Fazilitäten") zur Verfügung. Mit der Mitgliedschaft erwirbt ein Staat eine Quote, die maßgeblich für die Subskriptionszahlungen (Zahlung von gezeichneten Kapitalanteilen) an den IWF, die Ziehungsrechte (Kredite), die Zuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) und die Stimmrechte in den Organen ist. Die Mitgliedschaft im IWF (zugleich Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Weltbank) steht jedem Staat, aber auch nur diesen (d.h. bspw. nicht der Europäischen Zentralbank [EZB]) oder der Europäischen Union [EU]) offen, der bereit und in der Lage ist, die sich aus den Statuten ergebenden Verpflichtungen, z.B. Offenlegung seiner makroökonomischen Grunddaten (Wachstum des Bruttosozialprodukts, Haushaltsdefizite, Geldumlauf und Währungsreserven) und Vermeidung unfairer Wechselkurspraktiken, zu übernehmen.
2. Aufgaben: Der IWF, der laufend die Währungs- und Wirtschaftspolitik seiner Mitglieder beobachtet, verfasst i.d.R. jährlich anhand der ihm zugehenden Daten makroökonomische Prüfungsberichte über jedes Mitgliedsland, die im 24-köpfigen Exekutivdirektorium (Executive Board), das für die laufende Geschäftsführung des Fonds verantwortlich ist, diskutiert werden. Dessen Vorsitzender ist der Geschäftsführende Direktor (Managing Director), der gleichzeitig dem Personal (Staff) vorsteht. Höchstes Beschlussorgan des Fonds ist der Gouverneursrat (Board of Governors), in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister oder Zentralbankpräsidenten vertreten sind. Er beschließt z.B. die Aufnahme neuer Mitglieder, Quotenerhöhungen und SZR-Zuteilungen. Der IWF verknüpft seine Finanzhilfen für Staaten, die unter (eher) kurzfristigen Zahlungsbilanzschwierigkeiten leiden, regelmäßig mit wirtschaftspolitischen Auflagen (Konditionalitäten; Internationaler Währungsfonds, Kreditinstrumentarium). In finanz- und währungspolitischen Krisenzeiten, zuletzt in der Finanz- (2007) und Euro-Staatsschuldenkrise (2010) stärkte der IWF seine Rolle als wichtiges Bindeglied der internationalen Finanzarchitektur, dies gilt sowohl für seine Funktion als eine Art Lender of Last Resort, als auch seine Impulse bei der Überwachung der weltweiten Finanzmärkte.
3. Quoten: Für die Festsetzung der Quoten der Mitglieder werden bestimmte wirtschaftliche Kennziffern, wie Nationaleinkommen, Währungsreserven, Einfuhr, Ausfuhr und Schwankungen der Exporte berücksichtigt. Bei der fünfjährlichen "normalen" Überprüfung der Quoten, die das finanzielle Rückgrat des Fonds bilden, werden u.a. das voraussichtliche Wachstum der Weltwirtschaft und der Bedarf an zusätzlicher internationaler Liquidität berücksichtigt. Die Quoten bestimmen auf der einen Seite den Finanzierungsspielraum des Fonds, auf der anderen Seite den Ziehungsspielraum (Kreditinanspruchnahmemöglichkeit) der Mitglieder.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Internationaler Währungsfonds, Aufgaben und Organisation
Internationaler Währungsfonds, Aufgaben und Organisation
- Ausfuhr
- Einfuhr
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Geschäftsführung
- internationale Liquidität
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Internationaler Währungsfonds, Kreditinstrumentarium
- Kredit
- Lender of Last Resort
- Nationaleinkommen
- Organ
- Quote
- Sonderziehungsrecht (SZR)
- Wechselkurs
- Weltbank
- Weltwirtschaft
- Wirtschaftspolitik
- Währungspolitik
- Währungsreserve
- Ziehungsrecht