Ziehungsrecht
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drawing right; im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) bestehendes Recht eines Mitgliedstaates im Rahmen vorgegebener Kontingente, gegen Hingabe der eigenen Währung konvertible Devisen zur Deckung eines Defizits der Zahlungsbilanz zu kaufen. Die Höhe des absoluten Betrages des Zieherungsrechts richtet sich nach der jeweiligen Quote, also dem Anteil eines Landes an der Gesamtsumme der Kapitalzeichnungen der Mitgliedstaaten des IWF. Jede Quotenveränderung bedeutet damit gleichzeitig eine Veränderung der Höhe der Ziehungsrechte. Jedes Mitglied kann Devisen gegen eigene Währung erhalten ("ziehen", Ziehung) bis zum Höchstbetrag von 200 Prozent seiner Quote, pro Jahr jedoch max. 25 Prozent der Quote. Die Nettokreditgewährung ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtziehungen und Rückkäufen (Rückzahlungen). Das Ziehungsrecht ist zu unterscheiden vom Sonderziehungsrecht.