Handelsgewerbe
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 II HGB). Sein Inhaber bzw. der Unternehmensträger gilt grundsätzlich in allen Branchen als Kaufmann (§ 1 HGB). Zur freiwilligen Erlangung der Kaufmannseigenschaft vgl. allgemein § 2 HGB, zur Land- und Forstwirtschaft § 3 HGB.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
Handelsgewerbe
ausgehend
eingehend
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einzelkaufmann
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gewerbe
- Girokonto
- gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen
- Handelsgeschäfte
- Handelsgesellschaft
- Handlungsgehilfe
- Handlungsvollmacht
- Kapitalerträge
- Kaufmann
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kreditwesen, Funktion
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft
- Personengesellschaft
- Prokura
- Provision
- stille Gesellschaft
- Verwahrer
Handelsgewerbe
ausgehend