Verwahrer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben dem Hinterleger eine Partei eines Verwahrungsvertrages. Im Sinne des Depotgesetzes ist ein Verwahrer ein Kaufmann, dem im Betriebe seines Handelsgewerbes Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden. Verwahrer sind Kreditinstitute sowie Wertpapiersammelbanken (z.B. Clearstream Banking AG).
Vgl. auch geschlossenes Depot, offenes Depot, Zwischenverwahrer.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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