Sammelverwahrer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verwahrer, der auf der Grundlage des DepotG in Sammelverwahrung genommene Wertpapiere für den jeweiligen Hinterleger (Hinterlegung) hält und diesem Miteigentum nach Bruchteilen verschafft.
Vgl. auch Depotgesetz, Wertpapiersammelbank, Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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