Lastschriftverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsverkehrsdienstleistung, die Kreditinstitute ihren Girokontoinhabern anbieten. Im Gegensatz zum Scheck und zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang nicht vom Schuldner, sondern vom Gläubiger ausgelöst, der auf der Basis einer besonderen Inkassovereinbarung mit seinem Kreditinstitut mit Lastschriften nicht terminierte, bei Sicht fällige Forderungen im Einverständnis mit seinem Schuldner von dessen Konto bei einem Kreditinstitut (Zahlstelle) einzieht. Das Lastschriftverfahren hat für den Gläubiger betriebswirtschaftliche Vorteile (u.a. sofortige Gutschrift Eingang vorbehalten (E.v.) des Forderungsbetrages).
Mindmap "Lastschriftverkehr"
Hilfe zu diesem Feature
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Clearingsystem
CpD-Konto
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckabkommen
Scheckinkasso
TIPANET
Treuhandkonto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
virtuelles Geld
Überbringerscheck
Überweisungsabkommen
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Lastschriftverkehr
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Lastschriftverkehr
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