Lastschriftverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsverkehrsdienstleistung, die Kreditinstitute ihren Girokontoinhabern anbieten. Im Gegensatz zum Scheck und zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang nicht vom Schuldner, sondern vom Gläubiger ausgelöst, der auf der Basis einer besonderen Inkassovereinbarung mit seinem Kreditinstitut mit Lastschriften nicht terminierte, bei Sicht fällige Forderungen im Einverständnis mit seinem Schuldner von dessen Konto bei einem Kreditinstitut (Zahlstelle) einzieht. Das Lastschriftverfahren hat für den Gläubiger betriebswirtschaftliche Vorteile (u.a. sofortige Gutschrift Eingang vorbehalten (E.v.) des Forderungsbetrages).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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