Sonderbedingungen der Kreditinstitute
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vorformulierte Vertragsbedingungen der Banken, die sie für bestimmte Geschäftsarten bzw. bestimmte Geschäftsbereiche zugrunde legen, rechtlich Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Bankkunden ausfüllen und ergänzen.
In der Praxis haben die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zahlreiche Sonderbedingungen entwickelt, z.B. für den Überweisungsverkehr, für den Scheckverkehr, für die girocard, für die MasterCard/VisaCard, für den Sparverkehr, für den Lastschriftverkehr, für das Onlinebanking, Sonderbedingungen für Wertpapier- und Termingeschäfte, Bedingungen für die Annahme von Verwahrstücken, für die Vermietung von Schrankfächern, für Anderkonten und Anderdepots. Daneben bestehen nicht oder nur partiell vereinheitlichte AGB, z.B. für das Homebanking.