Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einseitig vorformulierte Bestimmungen eines Vertrags, die für die Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstitut und Kunden im Ganzen geltende Regeln aufstellen. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, die mit Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bank und Kunden (etwa durch den allgemeinen Bankvertrag) Wirksamkeit erlangen, gelten Sonderbedingungen der Kreditinstitute, die mit Zustandekommen der einzelnen Bankverträge (z.B. Depotvertrag) deren Bestandteil werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
AGB Banken AGB Sparkassen AGB-Pfandrecht Auskunftsvertrag Bankauskunft Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen Bankgeheimnis, Schutz Bankrecht Bankvollmacht Beratungspflichten der Banken Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden) Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System) Sphärentheorie Tod des Bankkunden Zahlungsauthentifizierungsinstrument Zahlungsautorisierung Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdienstevertrag allgemeiner Bankvertrag Überweisungsvertrag
eingehend
Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen
ausgehend
eingehend
Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen
ausgehend