Direkt zum Inhalt

Überweisungsverkehr

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Teil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, der mittels Überweisungen durchgeführt wird.

    2. Auftragserteilung durch den Kunden:
    a) Durch Einzelüberweisungsaufträge, die nach den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke gestaltet sind (das Original des ein- oder zweiteiligen Vordrucksatzes wird vom Auftraggeber unterzeichnet und verbleibt als Weisung beim erstbeauftragten Kreditinstitut) bzw. durch Eingabe am Selbstbedienungsterminal bzw. über T-Online oder Nutzung von Electronic-Banking-Produkten (Electronic Banking);
    b) durch Sammelauftrag, dabei wird das Original des jeweiligen Überweisungsvordrucks durch eine Zusammenstellung der Einzelbeträge ergänzt. Der Sammelauftrag enthält die Summe der Einzelüberweisungsaufträge und ist zu unterzeichnen. Er ist die Weisung an das erstbeauftragte Kreditinstitut. Ein Sammelauftrag in Form eines Ausführungsauftrags nach den Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch wird auch erteilt, wenn ein Kontoinhaber Überweisungsaufträge beleglos, durch Einreichung von Datenträger oder per Datenfernübertragung (DFÜ) im Magnetband-Clearingverfahren einreicht.
    c)  Ein besonderes Überweisungsformular ist der Zahlschein, der ursprünglich für den halbbaren Zahlungsverkehr entwickelt worden ist. Heute wird der Zahlschein mehr als institutsneutrales Überweisungsformular benutzt. Soll das Kreditinstitut zu bestimmten wiederkehrenden Terminen einen bestimmten Betrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger überweisen, wird vom Kontoinhaber ein Dauerauftrag erteilt.

    3. Ausführungsarten: Die Weiterleitung wird im automatisierten Ablauf in der Leitwegsteuerung definiert. Grundsätzlich wird der schnellste Weg zum Erreichen des Zahlungsempfängerkontos vom erstbeauftragten Kreditinstitut gewählt. Hierbei bieten sich unterschiedliche Wege an:
    a) Weiterleitung im eigenen Gironetz,
    b) Überleitung in fremdes Gironetz und
    c) Überleitung ins Gironetz der Deutschen Bundesbank.

    4. Dringlichkeit: Eilbedürftige Überweisungsaufträge müssen vom Auftraggeber als besonders dringliche Überweisungen gekennzeichnet sein und nach AGB Banken (Nr. 3 und 11) einen ausdrücklichen Hinweis auf die Fristgebundenheit geben. Für diese Ausführungsart stehen den Kreditinstituten/Zahlungdienstleistern das Hausbankverfahren (HBV) sowie der elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) zur Verfügung.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Überweisungsverkehr"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Überweisungsverkehr Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberweisungsverkehr-62028 node62028 Überweisungsverkehr node58444 Gironetze node62028->node58444 node58620 halbbarer Zahlungsverkehr node62028->node58620 node62740 Zahlschein node62028->node62740 node56047 bargeldloser Zahlungsverkehr node62028->node56047 node61440 Sparkassen node58444->node61440 node59390 Kreditgenossenschaft node58444->node59390 node60461 Person node62747 Zahlungsanweisung node62747->node58620 node58620->node60461 node58620->node56047 node56006 Bankkonto node58620->node56006 node62538 Wechselinkasso node62538->node58444 node61148 Scheckinkasso node61148->node58444 node62056 Umsatzsteuer bei Kreditinstituten node62056->node62028 node62767 Zahlungsverkehr node62056->node62767 node62524 Wechsel node62056->node62524 node58396 gesetzliche Zahlungsmittel node62056->node58396 node61341 Sichteinlage node61341->node56047 node58440 Giralgeld node56047->node58440 node56047->node62767 node56047->node62524 node56189 Besteuerung von Kreditinstituten node56189->node62056
    Mindmap Überweisungsverkehr Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberweisungsverkehr-62028 node62028 Überweisungsverkehr node56047 bargeldloser Zahlungsverkehr node62028->node56047 node62740 Zahlschein node62028->node62740 node58444 Gironetze node62028->node58444 node58620 halbbarer Zahlungsverkehr node62028->node58620 node62056 Umsatzsteuer bei Kreditinstituten node62056->node62028

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete