Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Regeln (Vertrag) zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft (teils unter Einbeziehung der Deutschen Bundesbank) zur Schaffung vereinheitlichter Verfahrensabläufe im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Zu diesen Bankenabkommen gehören auch Bestimmungen über Rechte und Pflichte der beteiligten Institute (Kreditinstitut i.S. des KWG). Die Abkommen werden "nach außen", gegenüber Kunden der Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute) und Sonderbedingungen (Sonderbedingungen der Kreditinstitute) umgesetzt.
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