Elektronischer Zahlungsverkehr (EZV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für Verfahren, bei denen bargeldlose Zahlungen im Wege des beleglosen Datenaustauschs oder mittels Datenfernübertragung weitergeleitet werden. Elektronischer Zahlungsverkehr findet zwischen Kunden der Kreditinstitute sowie zwischen Kreditinstituten und der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB statt. Der Einsatz von Zahlungskarten bewirkt ebenfalls elektronischen Zahlungsverkehr.
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