Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/elektronischer-zahlungsverkehr-ezv-57461/version-337263
Revision von Elektronischer Zahlungsverkehr (EZV) vom 16.10.2018 - 16:49
Elektronischer Zahlungsverkehr (EZV)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für Verfahren, bei denen bargeldlose Zahlungen im Wege des beleglosen Datenaustauschs oder mittels Datenfernübertragung weitergeleitet werden. Elektronischer Zahlungsverkehr findet zwischen Kunden der Kreditinstitute sowie zwischen Kreditinstituten und der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB statt. Der Einsatz von Zahlungskarten bewirkt ebenfalls elektronischen Zahlungsverkehr.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon