verteilte Elektronische Unterschrift (VEU)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Funktion, die ausschließlich von EBICS unterstützt wird. Mit der VEU kann das Leisten der Erst- und/oder Zweitunterschrift beim elektronischen Zahlungsverkehr von völlig getrennten Standorten erfolgen. Der Unterschriftsberechtigte ist somit in der Lage, von einer weiteren Niederlassung, von unterwegs oder sogar aus dem Ausland die bereitgestellten Zahlungsverkehrsaufträge zu prüfen und anschließend zu legitimieren. Dieser Vorteil ist besonders für die Firmenkunden wichtig, die beispielsweise mehrere Filialen haben, den Zahlungsverkehr aber zentral steuern möchten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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