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FTAM-Verfahren

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Standard für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut bis 31.12.2010. Das FTAM-Verfahren wurde entwickelt, um eine sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten auf der Basis eines bundesweit einheitlichen Standards zwischen Firmenkunden und ihren Kreditinstituten zu ermöglichen. Seit dem 31.12.2010 besteht keine bankseitige Verpflichtung zur Unterstützung einer FTAM-Anbindung mehr. Der FTAM-Standard wird seit dem 1.1.2011 nicht mehr aktiv, sondern vorübergehend und gemäß individueller Vereinbarung nur noch optional unterstützt. Als neuen Standard hat die Deutsche Kreditwirtschaft den internetbasierten Standard EBICS geschaffen, der seit dem 1.1.2008 von allen Kreditinstituten in Deutschland unterstützt wird.

    Weitere Informationen unter www.ebics.de.

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    Mindmap "FTAM-Verfahren"

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