Einzelkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, bei dem nur ein Kontoinhaber als Vertragspartner dem Kreditinstitut gegenüber in Erscheinung tritt. In der Kontobezeichnung wird der alleinige Kontoinhaber namentlich zum Ausdruck gebracht. Kontoinhaber kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein.
Gegensatz: Gemeinschaftskonto.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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