Rücklastschrift
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lastschrift, die „unanbringlich” (nicht buchbar) ist, für die der Zahlstelle kein Abbuchungsauftrag vorliegt, ausreichende Deckung nicht vorhanden ist oder bei der der Zahlungspflichtige der Belastung widersprochen hat.
Vgl. auch Lastschriftverkehr.
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