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Revision von Rücklastschrift vom 02.11.2018 - 15:30

Rücklastschrift

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    Lastschrift, die „unanbringlich” (nicht buchbar) ist, für die der Zahlstelle kein Abbuchungsauftrag vorliegt, ausreichende Deckung nicht vorhanden ist oder bei der der Zahlungspflichtige der Belastung widersprochen hat.

    Vgl. auch Lastschriftverkehr.

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