Abbuchungsauftrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
widerruflicher, schriftlicher Auftrag des Zahlungspflichtigen an die Zahlstelle, eingehende Lastschriften von seinem Girokonto zugunsten bestimmter Zahlungsempfänger zu buchen.
Vgl. auch Lastschriftverkehr. Das Deutsche Abbuchungsauftragsverfahren wurde mit der SEPA-Umstellung zum 1.2.2014 eingestellt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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