Drittschuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldner, gegen den ein Anspruch eines Dritten (Hauptschuldner) gerichtet ist, wenn er den Gläubigern des Dritten eine Leistung schuldet. Praktisch bedeutsam ist der Drittschuldner bei Abtretung von Forderungen sowie bei Pfändung von Forderungen, z.B. als Kreditinstitut bei Pfändung von Bankkonten oder als Arbeitgeber bei Pfändung von Arbeitslohn.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von Grundpfandrechten Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung
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Drittschuldner
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