Drittschuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldner, gegen den ein Anspruch eines Dritten (Hauptschuldner) gerichtet ist, wenn er den Gläubigern des Dritten eine Leistung schuldet. Praktisch bedeutsam ist der Drittschuldner bei Abtretung von Forderungen sowie bei Pfändung von Forderungen, z.B. als Kreditinstitut bei Pfändung von Bankkonten oder als Arbeitgeber bei Pfändung von Arbeitslohn.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Gläubigeranfechtung
Insolvenz
Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
kongruente Deckung
eingehend
Drittschuldner
ausgehend
eingehend
Drittschuldner
ausgehend