Drittschuldner
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldner, gegen den ein Anspruch eines Dritten (Hauptschuldner) gerichtet ist, wenn er den Gläubigern des Dritten eine Leistung schuldet. Praktisch bedeutsam ist der Drittschuldner bei Abtretung von Forderungen sowie bei Pfändung von Forderungen, z.B. als Kreditinstitut bei Pfändung von Bankkonten oder als Arbeitgeber bei Pfändung von Arbeitslohn.
Mindmap "Drittschuldner"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aussonderung
Drittschuldner
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzplan
Insolvenzverfahren
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Schutzschirmverfahren
Sequestration
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungstitel
Zivilprozess
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
inkongruente Deckung
kongruente Deckung
eingehend
Drittschuldner
ausgehend
eingehend
Drittschuldner
ausgehend