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Revision von Drittschuldner vom 12.11.2018 - 12:46
Drittschuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldner, gegen den ein Anspruch eines Dritten (Hauptschuldner) gerichtet ist, wenn er den Gläubigern des Dritten eine Leistung schuldet. Praktisch bedeutsam ist der Drittschuldner bei Abtretung von Forderungen sowie bei Pfändung von Forderungen, z.B. als Kreditinstitut bei Pfändung von Bankkonten oder als Arbeitgeber bei Pfändung von Arbeitslohn.
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