Genussschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verbriefung von Genussrechten in Form von Inhaber- oder Namenspapieren, die von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben und ggf. in den amtlichen (Börsen-)Handel eingeführt werden können. Das aus der Emission gebildete Kapital wird als Genusskapital bezeichnet und kann je nach Ausgestaltung des Genussrechts als Eigen- oder Fremdkapital behandelt werden. Besondere Formen sind Genussscheine mit Optionsrecht, Genussscheine mit Wandlungsrecht sowie Partizipationsscheine.
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Interne Verweise
Genussrechte Genussrechtskapital Genussschein Genussschein mit Optionsrecht Genussschein mit Wandlungsrecht Gewinnschuldverschreibung Kündigungsrecht (Emittent) Nullcoupon-Wandelanleihe Optionsanleihe Optionsanleihe Cum Optionsanleihe Ex Pflichtwandelanleihe Umtauschanleihe Wandelanleihe Wandlungsaufgeld Wandlungsrecht Wandlungsverhältnis hybride Instrumente nackter Optionsschein synthetische Wandelschuldverschreibungen
eingehend
Genussschein
ausgehend
eingehend
- bedingte Kapitalerhöhung
- Beteiligungssparen
- Bezugsrecht
- Effekten
- Finanzinstrumente
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Anlageformen
- Genussschein mit Optionsrecht
- Genussschein mit Wandlungsrecht
- Genüsse
- Sammelurkunde
- Statistik über Wertpapierinvestments
- Vermögensbildung, steuerbegünstigte
- Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Genussschein
ausgehend