Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ursprünglich bereits 1965 ausgefertigtes, seither mehrfach neugefasstes bzw. geändertes Bundesgesetz. In der heutigen Form durch das Zweite Vermögensbeteiligungsgesetz vom 19.12.1986 geschaffen, durch das Steuerreformgesetz 1990 novelliert, 1994 neugefasst (BGBl. I S. 406) und zuletzt am 18.7.2016 geändert (BGBl. I S. 1679). Es regelt die staatliche Förderung der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern am Produktivkapital im Rahmen der privaten Altersvorsorge.
Vgl. Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz, Beteiligungssparen, Vermögenswirksame Leistungen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Beteiligungssparen
Bodensatztheorie
Common Solvency Ratio Reporting (CoRep)
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorsorgesparen
vermögenswirksames Sparen
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