Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ursprünglich bereits 1965 ausgefertigtes, seither mehrfach neugefasstes bzw. geändertes Bundesgesetz. In der heutigen Form durch das Zweite Vermögensbeteiligungsgesetz vom 19.12.1986 geschaffen, durch das Steuerreformgesetz 1990 novelliert, 1994 neugefasst (BGBl. I S. 406) und zuletzt am 18.7.2016 geändert (BGBl. I S. 1679). Es regelt die staatliche Förderung der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern am Produktivkapital im Rahmen der privaten Altersvorsorge.
Vgl. Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz, Beteiligungssparen, Vermögenswirksame Leistungen.
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Bankschuldverschreibung Bodensatztheorie Cum-cum-Geschäfte Cum-ex-Geschäfte Einlagen Geldmarkt Giralgeld Kündigungssperrfrist Liquiditätsmanagement Masterfonds Sichteinlage Sichtguthaben Sparbrief Sparkonto Sparurkunde, Verlust Termineinlage Versicherungssparen Vorschusszinsen schädliche Verwendung vermögenswirksames Sparen
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