Eigenheimrentengesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das "Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge" (Eigenheimrentengesetz – EigRentG, BGBl. I S. 1509) wurde am 29.7.2008 beschlossen. Es dient der umgangssprachlich als Wohn-Riester bezeichneten staatlichen Förderung von Wohneigentum im Rahmen der privaten Altersvorsorge und regelt dazu Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Rechts zur Wohnungsbauprämie sowie des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.
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