Direkt zum Inhalt

private Altersvorsorge

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: dritte Säule der Altersversorgung, basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahrens. Die private Altersversorgung trägt dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der demografischen Entwicklung perspektivisch mit sinkenden und möglicherweise nur noch Grundbedarfe deckenden Leistungen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zu rechnen ist.

    2. Formen: Unterschieden werden Formen mit staatlicher Förderung und ohne staatliche Förderung.
    a) Bei den staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeformen handelt es sich um die Riesterrente und die Basisrente. Während bei der Riesterrente die Sparbeiträge von rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr durch eine Altersvorsorgezulage oder eine einkommensteuermindernde Anerkennung als Sonderausgaben Begünstigung finden, können die Sparbeiträge für Basisrenten auch von sozialversicherungsbefreiten Selbstständigen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Leistungen aus der Basisrente sind bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte sind gesetzlich reglementiert und mit einer Garantie des Erhalts des eingezahlten Kapitals verbunden. Der Anleger kann bei der Auszahlung des angesparten Kapitals i.d.R. zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Sofortleistung wählen.
    b) Die private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung kann völlig frei über jegliche Sparformen wie z.B. einen Banksparplan, eine kapitalbildende Lebensversicherung, das Investmentsparen, einen Bausparvertrag oder Immobilieneigentum dargestellt werden. Im Unterschied zu staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten, die im Alter regelmäßig eine volle (nachgelagerte) Rentenversteuerung vorsehen, müssen die Leistungen nicht geförderter Sparformen grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "private Altersvorsorge"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap private Altersvorsorge Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/private-altersvorsorge-60655 node60655 private Altersvorsorge node55582 Altersvorsorgeprodukte node60655->node55582 node58392 gesetzliche Rentenversicherung node60655->node58392 node70277 Basisrente node60655->node70277 node59565 Lebensversicherung node60655->node59565 node57359 Eigenvorsorge node60655->node57359 node55587 Altersvorsorgezulage node60655->node55587 node55582->node70277 node56209 betriebliche Altersversorgung node55582->node56209 node56205 Beteiligungssparen node62300 vermögenswirksames Sparen node58131 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. ... node62300->node58131 node58131->node60655 node58131->node56205 node62044 Umlageverfahren node62044->node58392 node56209->node58392 node55580 Altersvermögensgesetz (AVmG) node55580->node55582 node55585 Altersvorsorgevertrag node59565->node58392 node62323 Versicherungsprodukt node59565->node62323 node60032 natürliche Person node59565->node60032 node57359->node55587 node55681 Anspruch node55587->node55585 node55587->node55681 node62324 Versicherungssparen node62324->node59565 node59109 Kapitalerträge node59109->node59565 node58398 Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften ... node58398->node58131
    Mindmap private Altersvorsorge Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/private-altersvorsorge-60655 node60655 private Altersvorsorge node59565 Lebensversicherung node60655->node59565 node55587 Altersvorsorgezulage node60655->node55587 node55582 Altersvorsorgeprodukte node60655->node55582 node58392 gesetzliche Rentenversicherung node60655->node58392 node58131 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. ... node58131->node60655

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete