Personalreferentensystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Organisationsform in der Personalarbeit von Unternehmen, in deren Rahmen Führungskräften Personalreferenten zugeordnet werden mit der Aufgabe, jene bei der personalwirtschaftlichen Betreuung der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) zu unterstützen. Personalreferenten sind dabei Ansprechpartner für alle Fragen des Personalmanagements, unterstehen fachlich i.d.R. einem Personalleiter/-vorstand, sollen aber durch ihre Anbindung zu einer Führungskraft bzw. Abteilung/Gruppe eine größere Nähe zur „Basis” schaffen und so der Tendenz zur Bürokratisierung in zentralen Personalabteilungen entgegenwirken. Personalreferentensysteme dienen daher der Dezentralisierung von Personalarbeit.
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