Personalreferentensystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Organisationsform in der Personalarbeit von Unternehmen, in deren Rahmen Führungskräften Personalreferenten zugeordnet werden mit der Aufgabe, jene bei der personalwirtschaftlichen Betreuung der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) zu unterstützen. Personalreferenten sind dabei Ansprechpartner für alle Fragen des Personalmanagements, unterstehen fachlich i.d.R. einem Personalleiter/-vorstand, sollen aber durch ihre Anbindung zu einer Führungskraft bzw. Abteilung/Gruppe eine größere Nähe zur „Basis” schaffen und so der Tendenz zur Bürokratisierung in zentralen Personalabteilungen entgegenwirken. Personalreferentensysteme dienen daher der Dezentralisierung von Personalarbeit.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anreizsystem
Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
Chartered Financial Analyst (CFA)
Gewerkschaften
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mitbestimmungsgesetz 1976
Patensystem
Personalarbeit
Personalbeurteilung
Personalmanagement
Personalrat
Personalreferentensystem
Phantom Shares
Service Center Personal
Sparkassenfachwirt/-in
Stock Appreciation Rights
Stock Option Plan
Tarifvertrag
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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