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Revision von Genussschein vom 05.11.2018 - 22:23

Genussschein

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    Verbriefung von Genussrechten in Form von Inhaber- oder Namenspapieren, die von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben und ggf. in den amtlichen (Börsen-)Handel eingeführt werden können. Das aus der Emission gebildete Kapital wird als Genusskapital bezeichnet und kann je nach Ausgestaltung des Genussrechts als Eigen- oder Fremdkapital behandelt werden. Besondere Formen sind Genussscheine mit Optionsrecht, Genussscheine mit Wandlungsrecht sowie Partizipationsscheine.

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