amtlicher (Börsen-)Handel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz [FRUG]) im Jahre 2007 wurde die bis dahin im Börsengesetz vorgesehene Aufteilung der Marktsegmente amtlicher Handel und geregelter Markt abgeschafft bzw. in dem Segment regulierter Markt zusammengefasst und ersetzt.
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