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Aufgeld

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Agio; 1. Begriff: Das Aufgeld einer Option ist der Betrag, um den ihr Preis über ihrem inneren Wert liegt. Es kann absolut ausgedrückt werden oder in Prozent relativ zum Preis des Basiswertes. Bei einer Call-Option drückt es aus, um wie viel der Erwerb über Kauf und Ausübung der Option teurer wäre, als über den direkten Kauf des Underlyings.

    2. Berechnung: Das absolute Aufgeld entspricht i.d.R. dem Zeitwert der Option. Die Berechnung des prozentualen bzw. absoluten Aufgelds ergibt sich aus dem aktuellen Kurs der Option (Optionspreis), einem Bezugsverhältnis, dem Ausübungspreis der Option (Strike, Basispreis) und dem aktuellen Kurs des Basiswertes wie folgt:

    Aufgeld absolut = Optionspreis - innerer Wert

    Aufgeld prozentual = Aufgeld absolut / Kurs des Basiswerts

    3. Interpretation: I.d.R. ist das Aufgeld positiv. Ein positives Vorzeichen bedeutet, dass der indirekte Kauf des Basiswertes über die Option teurer ist als der direkte Kauf. Ein negatives Vorzeichen bedeutet, dass der indirekte Kauf des Basiswertes über die Option billiger ist als der direkte Kauf. Ein negatives Aufgeld wird auch als Abgeld (oder Disagio) bezeichnet. Alternativ kann das Aufgeld auch dahingehend interpretiert werden, dass es angibt, um wie viel der Kurs des Basiswertes steigen muss, damit der Optionsinhaber den Break-even-Kurs erreicht. Der Break-even-Kurs ist jener Kurs, den der Basiswert erreichen muss, damit der Anleger die Gewinnzone erreicht. Bei einem Aufgeld von zehn Prozent müsste der Basiswert z.B. um zehn Prozent steigen, damit der Inhaber einer Call-Option bei Ausübung der Option weder einen Gewinn noch Verlust erzielt. Erst wenn der Basiswert mehr als zehn Prozent steigt, realisiert der Anleger einen Gewinn. Steigt der Basiswert dagegen weniger als zehn Prozent, realisiert der Anleger einen Verlust.

    4. Andere Bezeichnungen: Oftmals wird das Aufgeld annualisiert, um das jährliche Aufgeld ermitteln zu können. Bei Wandelanleihen wird das Aufgeld als Wandlungsprämie bezeichnet.

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