Restlaufzeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeitraum zwischen Bewertungstag und Fälligkeit (Laufzeitende) eines Finanzinstruments. Die Restlaufzeit ist zu unterscheiden von der ursprünglichen Laufzeit (Gesamtlaufzeit) eines Finanzinstruments, die vom Zeitpunkt der Emission bzw. vom Vertragsbeginn an bis zur Fälligkeit gerechnet wird.
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mittlere Laufzeit
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Restlaufzeit
ausgehend
eingehend
- Asset Allocation, Einsatz im Bond-Portfoliomanagement
- Aufzinsungsfaktor
- festverzinsliche (Wert-)Papiere
- finanziertes Abzahlungsgeschäft
- Floating Rate Note (FRN)
- Forderungen an Kreditinstitute
- Forderungen an Kunden
- Forfaitierung
- gemischte Zinsrechnung
- implizite Volatilität
- ISMA-Kursberechnung
- Jahresabschluss der Kreditinstitute, Sonderregelungen
- jährliches Aufgeld
- Laufzeit
- Liquiditätsreserven
- nachrangige Verbindlichkeiten
- Nullcoupon-Anleihe
- Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung
- Perpetual
- Preisfaktoren
- refinanzierungsfähige Sicherheiten
- Riding the Yield Curve
- Rolling Yield Curve
- Schuldverschreibung
- Simple Margin
- stille Vermögenseinlagen
- synthetischer Kursindex
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Verbindlichkeitenspiegel
- Volatility Smile
- Volatility Surface
- Wechsel, Annahme
- Zinsinstrument, Kennzahlen
Restlaufzeit
ausgehend