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Revision von Restlaufzeit vom 18.10.2018 - 13:58

Restlaufzeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zeitraum zwischen Bewertungstag und Fälligkeit (Laufzeitende) eines Finanzinstruments. Die Restlaufzeit ist zu unterscheiden von der ursprünglichen Laufzeit (Gesamtlaufzeit) eines Finanzinstruments, die vom Zeitpunkt der Emission bzw. vom Vertragsbeginn an bis zur Fälligkeit gerechnet wird.

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