Altersvorsorge-Sondervermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
spezieller Typus von Investmentfonds, der 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz in das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften aufgenommen wurde und v.a. der privaten und betrieblichen Altersversorgung dienen sollte. Altersvorsorge-Sondervermögen sind thesaurierende Zielfonds für langfristiges Vorsorgesparen, weswegen die Anlagevorschriften des UwG für eine langfristige, (substanz-)wertorientierte Anlagepolitik sorgen sollen. Aufgrund des Ausbleibens der erhofften steuerlichen Förderung sind die Unterschiede zu normalen Investmentfonds überschaubar geblieben.
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