Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
1. Begriff: Unverfallbarkeit bedeutet in der betrieblichen Altersversorgung, dass ein erworbener Anspruch auf eine Betriebsrente dem Grunde nach nicht mehr erlöschen kann, also auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis z.B. wegen des Wechsels zu einem anderen Arbeitgeber vor dem...
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Bankwirtschaft (Altersvorsorge)