Dauerschuldverhältnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: regelmäßig durch Vertrag begründete Rechtsbeziehung zwischen zwei oder mehreren Personen, die erst durch Ablauf eines festgelegten Zeitraums oder durch Kündigung einer Vertragspartei endet.
2. Beispiele: Arbeitsvertrag, Miete und Geschäftsbesorgungsvertrag (z.B. Einrichtung eines Bankkontos).
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