Abgaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten natürlicher oder juristischer Personen gegenüber (Gebiets-)Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestimmten Parafisci: Oberbegriff für Steuern einschließlich Zöllen und Kirchensteuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben. Sonderabgaben sind steuerähnliche Abgaben mit einer besonderen Zweckbindung; Beiträge knüpfen an den besonderen Vorteil aus Leistungen vor allem der Kommunen für bestimmte Begünstigte an; Gebühren werden für die Inanspruchnahme einer konkreten staatlichen Handlung (z.B. Erlass eines Verwaltungsakts) erhoben.
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