Gemeinschaftssteuern
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuern (des Bundes), bei denen die Erträge nach Art. 106 III GG Bund und Ländern gemeinsam zustehen (Steuerarten); Gegensatz hierzu sind reine Bundessteuern (z.B. Zölle, Kfz-Steuer) oder Ländersteuern (z.B. Erbschaftsteuer). Beispiele für Gemeinschaftsteuern sind Einkommen- (ESt) und Körperschaftsteuer (KSt) sowie Umsatzsteuer (USt).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgaben Abgabenordnung (AO) Außensteuergesetz (AStG) Betriebsaufspaltung Betriebsstätte Doppelbesteuerung Doppelbesteuerungsabkommen Drittorganschaft Finanzgerichtsbarkeit Gemeinschaftssteuern Kontrollmitteilung Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie Steuerordnungswidrigkeiten Steuersparmodelle Steuerstundung Zoll Zwei-Konten-Modell anrechenbare Kapitalertragsteuer steuerliche Rechtsbehelfsverfahren steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
eingehend
Gemeinschaftssteuern
ausgehend