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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in internationalen Kreditverträgen üblicherweise enthaltene Verpflichtung des Kreditnehmers, bei Abzug einer Quellensteuer usw. auf Zinsen oder andere Beträge im Kreditnehmerland sowie, falls möglich, in von Zahlungen unter dem Kreditvertrag berührten Drittländern durch Leistung zusätzlicher Zahlungen sicherzustellen, dass der Gläubiger einen Betrag erhält, wie er ihn auch ohne den Abzug gesetzlicher Abgaben erhalten hätte.
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