Gebühr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geschuldete Abgabe, die oft als Gegenleistung für eine Amtshandlung zu entrichten ist (Verwaltungsgebühr).
2. I.w.S.: gängige Bezeichnung für Entgelt (Preis), z.B. Kontoführungsgebühr, Depotgebühr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Gebühr
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eingehend
- Abgaben
- Belassungsgebühr
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Company Accounting Reform and Investor Protection Act (Sarbanes-Oxley Act)
- Deutsche Bundesbank, Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
- Geldmengenbegriffe
- Kosten
- Steuern
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV)
Gebühr
ausgehend