Tenderverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches Ausschreibungsverfahren; Unterbringungs- und Platzierungsmethode für Schatzwechsel, Bundeswertpapiere (insbesondere für Schatzanweisungen) und für die Durchführung von Wertpapierpensionsgeschäften. Die Durchführung erfolgt entweder als Standardtender, die innerhalb von drei Tagen angekündigt, zugeteilt und abgewickelt (insb. für Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte), oder als Schnelltender (insb. für Feinsteuerungsoperationen), die innerhalb weniger Stunden durchgeführt werden. Zu unterscheiden sind Mengen- und Zinstender sowie als Zuteilungsverfahren beim Zinstender das holländische Verfahren und das amerikanische Verfahren (Tenderoperationen des ESZB).
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