Schatzwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schatzwechsel sind vom Bund seit 1969 nicht mehr begebene Geldmarktpapiere, die eine Laufzeit von 30 bis 90 Tagen hatten und zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsdefizite benutzt wurden. Ihre Stückelung betrug 10.000 Deutsche Mark oder das Vielfache hiervon. Sie waren rediskont- und lombardfähig. Rechtlich handelte es sich um Solawechsel, denen kein Kausalgeschäft zugrunde lag (Finanzwechsel).
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Interne Verweise
BISTA-Meldungen Dienstleistungsverkehr Kreditanzeigen nach KWG und CRR Kreditbegriff des KWG und der CRR Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Preisaushang Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) Schatzwechsel Schuldbuchforderung Schuldbuchkonto Schuldtitel öffentlicher Stellen Wertpapierdienstleistung Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapiere der Liquiditätsreserve Wertpapiere des Anlagevermögens Wertpapiere des Handelsbestands Wertpapiermarkt Wertpapiernebendienstleistung Zweigniederlassung Zweigstelle
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